Sven Tritschler MdL für die AfD Fraktion NRW im Düsseldorfer Landtag in seiner Rede zum neuen Denkmalschutzgesetz, welches von der AfD Fraktion im LWL und den Regionalverbänden (LWL, RVR und LVR) abgelehnt wird. (Video auf Youtube, Transkript unter dem Video)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der britische Premier Harold Macmillan meinte einmal, Denkmäler seien die Stehplätze, die einem die Geschichte zugewiesen hat. Und ich glaube, jeder von uns hat da, wo er herkommt, dieses eine Haus, diesen Baum, diese Skulptur, diesen Platz, diesen ganz besonderen Ort, der für ihn eben Heimat darstellt. Und dieser Schutz der Denkmäler ist für uns als Politik und als Gesetzgeber eine zentrale Pflicht. Ja, es ist sogar, hat sogar, es wurde eben schon angesprochen, Verfassungsrang in NRW. Denn diese Orte geben uns Identität. Sie zeigen uns, woher wir kommen. Sie mahnen uns zum Beispiel vor dem Krieg, was ja vielleicht in diesen Tagen wieder etwas aktueller ist als noch vor einigen Wochen. Zuerst einmal sollte man sich aber die Dimensionen bewusst machen. Gerade einmal 1,5 Prozent des Baubestandes in Nordrhein-Westfalen stehen unter Denkmalschutz. Insbesondere der Zweite Weltkrieg hat riesige Schneisen in den Denkmalbestand geschlagen. Aber nicht nur er. Es war immer wieder auch der Zeitgeist, der Denkmäler bedroht oder zerstört hat. Ein gutes Beispiel dafür findet sich beispielsweise bei mir zu Hause in Köln. Die Empfangshalle des Hauptbahnhofs, die die meisten hier wahrscheinlich schon mal gesehen haben: Nach heutigen Maßstäben war sie früher ein Prachtstück aus der Gründerzeit und überstand den Zweiten Weltkrieg weitestgehend unbeschadet. Sie war tatsächlich bis 1955 in Betrieb, wurde dann aber abgerissen, aus Zeitgeistgründen, weil sie als vermeintliches „Zeichen der preußischen Herrschaft“ nicht mehr erwünscht war. An seiner Stelle steht nun der bekannte nüchterne Nachkriegsbau, der das Auge vielleicht nicht so sehr erfreut. Ironischerweise ist aber er mittlerweile denkmalgeschützt. Denkmal und Zeitgeist, das war also schon oft ein Widerspruch. Fachwerk galt mal als altbacken, heute gilt es als Schmuck und ebenso geht es den gotischen Bauten. Ein paar Meter vom besagten Hauptbahnhof entfernt steht dafür auch ein Beispiel. Ein weltberühmtes Beispiel: der Dom. Inzwischen ist der Weltkulturerbe, nicht mehr wegzudenken. Als der Kölner Bürger Sulpiz Boisserée im 19. Jahrhundert die Vollendung dieses Doms vorantrieb, galt er als Sonderling. Das unvollendete Bauwerk galt vielen inzwischen als Erblast aus finsterer Vorzeit. Heute ist man ihm (Boisserée) und allen, die beteiligt waren, unendlich dankbar. Auch wenn die Stadt die Domspitzen gerade aus ihrem Logo verbannen will. Man könnte also meinen, dass man inzwischen klüger geworden ist und sensibler mit unseren Denkmälern umgeht. Aber die Entstehung des vorliegenden Gesetzentwurfs spricht nicht unbedingt dafür. Auf die Schnelle, in der voraussichtlich letzten Plenarwoche der Wahlperiode soll hier nun mit aller Macht etwas durchgedrückt werden, was bei Fachleuten zu Recht auf ganz erhebliche Vorbehalte stößt. Nicht nur das, auch die zahlreichen Eingaben, die uns bis in die letzte Nacht erreicht haben, zeugen davon, dass es noch erheblichen Diskussionsbedarf in diesem Zusammenhang gibt. Einen Bedarf, den das hier jetzt von der Koalition gewählte Hau-Ruck-Verfahren sicherlich nicht zu befriedigen vermag. Ich will nur ein paar Kritikpunkte nennen: Warum werden beispielsweise die Landschaftsverbände hier ein Stück weit entmachtet? Wir unterhalten diese Einrichtungen, die ja nicht eben wenig kosten, gerade um den alten, historisch gewachsenen Landschaften in einem eher künstlich entstandenen Bundesland Geltung zu verschaffen. Warum werden die Kirchen, auch das ist schon angeklungen hier, durch die Schaffung des Sakral-Ausschusses privilegiert? Sie verfügen im Gegensatz zu vielen anderen Denkmaleigentümern über erhebliche Vermögenswerte, und der Staat gewährt ihnen zahlreiche Privilegien, beispielsweise die Kirchensteuer. Und ausgerechnet sie sollen jetzt gegenüber anderen Denkmaleigentümern bevorzugt werden. Auch das ist dann wohl eher das Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit als von Sachgründen. Noch dazu kommen handwerkliche Mängel: So wird zwischen unterer Denkmalbehörde mit und ohne angemessene Ausstattung unterschieden. Was das aber konkret heißen soll, bleibt offen. Und schließlich dann der moderne Fetisch der nirgends mehr fehlen darf: der sogenannte Klimaschutz. Der soll jetzt in der Denkmalpflege besondere Berücksichtigung finden. Nicht mehr allein der Erhalt eines Denkmals steht im Mittelpunkt, sondern Ihre neuzeitlichen Wettergötter. Aber nicht mal damit, Herr Dr. Untrieser, können Sie offensichtlich die Grünen für Ihren Gesetzentwurf begeistern. [Präsidium: Herr Tritschler, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche, auch bei Ihnen gibt es den Wunsch nach einer Zwischenfrage, und zwar vom Herrn Abgeordneten Jäger wird angezeigt. Den Kollegen sehe ich aber gar nicht.] Herrn Jäger habe ich schon lange nicht mehr gesehen. [Präsidium: Ich habe ihn schon gesehen von – okay, das war ein Fehler. Bitte entschuldigen Sie.] Alles klar. Wer diesen Einsatz konsequent zu Ende denkt, wird vermutlich bald Dämmplatten auf die Fassaden des Doms kleben oder Solarzellen auf seinem Dach festschreiben. Wer weiß, wie vielen Eisbären so das Leben gerettet werden kann. Aber, meine Damen und Herren, wir von der AfD, wir bekennen uns ganz klar zum Schutz unserer Denkmäler, ohne Wenn und Aber und vor allem ohne Kniefall vor dem Zeitgeist. Wir möchten im Gegensatz zur Regierungskoalition diese identitätsstiftenden Elemente im Land behalten und ihren Schutz nicht weiter verwässern. Und deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank!